Staatliche Förderung von Wärmepumpen

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Ob in der Luft, im Wasser oder im Erdinneren – um uns herum ist Wärme. Wärme, die wir zum Heizen und zur Warmwasserbereitung nutzen können. Eine Wärmepumpe macht diese natürliche und kostenlose Wärme für uns nutzbar. Damit ist sie eines der umweltfreundlichsten und innovativsten Heizsysteme.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Erdwärme, der Wärme aus der Luft und Wärme im Grundwasser stehen zur Verfügung. Hierfür gibt es drei verschieden Arten von Wärmepumpen:

  • Erdwärmepumpe/Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • Luftwärmepumpe/Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Wasserwärmepumpe/Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Die laufenden Betriebskosten einer Wärmepumpenheizung sind geringer als bei klassischen Heizsystemen. Die Anschaffung kann jedoch über den Kosten herkömmlicher Heizsysteme liegen. Hier gibt es nun Unterstützung vom Staat.

Staatliche Förderung

Fördersumme

Bis zu 35 % Ihrer förderfähigen Kosten können vom BAFA bezuschusst werden. Maximal jedoch 50.000 Euro pro Wohneinheit. (BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Effizienzanforderung

Ihre Wärmepumpe mindestens eine JAZ 4,5 aufweisen, um förderfähig zu sein. Dies gilt für alle elektrischen Wärmepumpen (Luft, Erdwärme). Ihr Fachpartner kann die JAZ (Jahresarbeitszahl) mit unserem JAZ-Rechner ( https://www.waermepumpe.de/jazrechner/) ermitteln. Mit Hilfe einer normierten Berechnungsmethode wird hierbei eine Prognose der Effizienz Ihrer Anlage erstellt. Im Anlagebetrieb kann die tatsächlich erreichte JAZ von der zuvor berechneten JAZ abweichen. Damit Sie in den Genuss der Förderung kommen, muss die Effizienz der Anlage nach dem ersten Betriebsjahr von einem Fachbetrieb überprüft werden.

Antragsverfahren

Der Förderantrag muss unbedingt erfolgen, bevor der Auftrag für den Einbau der Wärmepumpe erteilt wird! Im Förderantrag muss das konkrete Wärmepumpen-Modell benannt werden. Nach dem Einreichen des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Dies ist jedoch noch keine Förderzusage!

Sie können nun den Einbau der Wärmepumpe beauftragen und durchführen lassen. Bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen, erhalten Sie einen sog. Zuwendungsbescheid – die Zusage für die Förderung. Innerhalb von 9 Monaten müssen Sie nun den Verwendungsnachweis einreichen. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung beantragt werden. Beachten Sie: Alle Anträge sind auf der BAFA-Website einzureichen!

Qualitätsanforderungen für Erdwärme-Sonden

Besondere Qualitätskriterien gelten für die Installation einer Erdwärmesonde. Das Bohrunternehmen muss ein W120-2-Zertifikat vorweisen und für die Bohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung abgeschlossen werden. Nachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.

Infos für private Anlagenbetreiber

Neben Privatpersonen sind auch Kommunen, freiberuflich Tätige sowie Wohnungseigentümergemeinschaften grundsätzlich antragsberechtigt. Ohne Vorsteuerabzugsberechtigung können die Bruttoinvestitionskosten angesetzt werden.

Förderfähige Kosten

Dem entsprechenden Merkblatt des BAFA können Sie entnehmen, welche Kosten förderfähig sind.

KfW 153: Energieeffizient Bauen

Den Bau oder den Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus können Sie mit dem Programm „Energieeffizient Bauen“ finanzieren und fördern lassen. Mehr Infos finden Sie bei der KfW-Bank

Fakten zur KfW-Förderung

  • Förderkredit bis zu 120.000 Euro je Wohnung , z. B. mit -0,49 % effektivem Jahreszins.
  • Für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus oder eine entsprechende Eigentumswohnung bauen oder kaufen
  • Weniger zurückzahlen: bis zu 48.000 Euro mit dem Tilgungszuschuss
  • Begleitung durch Experten für Energieeffizienz kann mit bis 4.000 Euro extra gefördert werden

Stand: 24.1.2020, Irrtümer und Änderungen vorbehalten

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