Neue Bundesförderung klimafreundlicher Gebäude

Mit dem 1. März 2023 tritt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft, welche bis zum 31. Dezember 2030 gültig sein soll. In ihr wird geregelt, wer für welche Baumaßnahmen Fördermittel beantragen kann. Wie immer, besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung. Eine Gewährung erfolgt auf Ermessensgrundlage und unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Dieser Richter Haus News-Beitrag betrachtet die neue Richtlinie unter dem Gesichtspunkt privater Bauvorhaben.

Förderzweck

„Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien..“, so die Richtlinie. Die Bundesförderung soll zu einem drastischen Rückgang der Treibhausgasemissionen beitragen und somit das Erreichen der Energie- und Klimaziele unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau von klimafreundlichen, energieeffizienten Gebäuden mit den Standards Effizienzhaus 40/Effizienzgebäude 40. Des Weiteren wird das Erreichen der Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) zur Voraussetzung. Ausschließlich Gebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen, sind förderfähig. (Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html)

Die folgenden Stufen werden gefördert:

  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG)
  • Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude – mit QNG (KFWG - Q bzw. KFNWG - Q)

Die Voraussetzung für die KFWG – Q Stufe ist ein Nachhaltigkeitszertifikat, welches für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ausgestellt wird, dass die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle privaten Hausbauer, die einen Hausbau auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen.

Die Kombination einer Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Ausgenommen sind Kombinationen mit anderen Bundes-Förderprogrammen1.

Grundsätzlich sind die geförderten Gebäude und Wohneinheiten mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Solaranlagen Förderung 2023

Art, Umfang, Höhe der Förderungen

Die Förderung erfolgt als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Gefördert werden können die Fachplanung, die Kosten der Nachhaltigkeitszertifizierung, Bauwerkskosten und technische Anlagen, wie z.B. Heiztechnik oder Solaranlagen. Die Höhe der Förderung und genaue Einzelheiten sind in dem zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils geltenden Merkblatt KFN geregelt. (Link: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/bauen/rl-bundesfoerderung-kfn.html)

Fazit

Die neue Richtlinie erleichtert es Hausbauern die finanziellen Belastungen beim Erreichen der Effizienzstandards zu stemmen. Neben der Förderung sorgt das Programm natürlich für Einsparungen in der Zukunft. Die Nutzung moderner Wärmetechnik und der Einsatz von Solaranlagen sorgt für niedrige Energiekosten und für weitestgehende Unabhängigkeit von externen Versorgern und Energiekrisen.

Richter Haus Massivhäuser werden schon heute nach diesen anspruchsvollen Standards gebaut. Das Erreichen der Fördervoraussetzungen ist für uns also kein Problem.

Die komplizierten Antragsformalitäten und Antragswege machen es Bauwilligen nicht einfach. Hierbei unterstützen wir Sie selbstverständlich gern. Ob bei der Auswahl der geeigneten Heiztechnik oder der Berechnung von Solaranlagen - Richter Haus ist stets an Ihrer Seite.

Dieser News-Beitrag hebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die komplette

RICHTLINIE FÜR DIE BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE -KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU (KFN)-

können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einsehen und downloaden. (Link: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/bauen/rl-bundesfoerderung-kfn.html)

Ihre Nadine Mohneke-Richter

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  • NKI: Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
  • KWKG: Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • BEW: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
  • BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude
  • WEF: Bundesförderung Wohneigentum für Familien

Hausbau in Berlin Brandeburg