Hausbau in Berlin Brandenburg – Neues in 2021

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Frist für Baukindergeld bis zum 31.3.2021 verlängert

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist für das Baukindergeld verlängert. Ursprünglich bis zum 31.12.2020 geplant, können Familien ihren Anspruch auf Baukindergeld nun noch bis zum 31. März 2021 anmelden. Voraussetzung ist, dass sie bis zu diesem Tage einen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen haben oder die Baugenehmigung für eine Immobilie vorliegt.
Wörtlich heißt es dazu: „Der Zeitraum für die Erteilung der Baugenehmigung, den frühestmöglichen Baubeginn und den Abschluss des Kaufvertrages wird bis zum 31.03.2021 verlängert.“ ( Quelle: KfW, Internet: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/ )

Weitere Voraussetzungen sind, dass im Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben, für die Kindergeld bezogen wird. Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000€ pro Jahr betragen, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Für jedes weitere Kind darf das Haushaltseinkommen 15.000€ höher ausfallen. Außerdem darf der Kaufvertrag frühestens am 1. Januar 2018 unterzeichnet worden sein. Gleiches gilt für die Erteilung der Baugenehmigung.

Gefördert werden Sie konkret, wenn Sie:

  • ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen
  • eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen
  • Ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen und weiterhin darin wohnen

Baukindergeld in Raten

Pro Kind werden 12.000 Euro in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro ausgezahlt. Der Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau muss nicht zurückgezahlt werden. Den Antrag können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Hier gelangen Sie zum Online-Angebot der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Baukindergeld/

Die Kohlenstoffdioxid-Abgabe kommt 2021

Ab Januar 2021 sieht das Klimaschutzprogramm 2030 eine Abgabe auf Kohlenstoffdioxid vor. Alle, die mit Fernwärme, Erdgas oder Öl heizen, müssen sich daher auf höhere Heizkosten einstellen. Berechnet wird die Abgabe anhand des Preises für eine Tonne des klimaschädlichen Gases, welchen die Bundesregierung mit 25€ festgelegt hat.

In Massivhäusern von Richter Haus in Berlin Brandenburg wird ausschließlich modernste Vaillant-Heiztechnik eingebaut. Damit sind Sie für die Zukunft bestens aufgestellt und sparen dauerhaft CO₂ und Energiekosten.

Wohnungsbauprämie

Ab 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie für Bausparer auf 10 Prozent! Bei Sparleistungen bis zu 700€ für Alleinstehende und 1.400€ für Ehepaare bezuschusst Vater Staat Ihr Angespartes mit 70€ bzw. 140€ (Bisher 45€ und 90€). Auch diejenigen, welche bereits einen laufenden Bausparvertrag bedienen, kommen in den Genuss der Erhöhung.

Die Wohnungsbauprämie erhält, wer die zugeteilten Mittel aus dem Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet. Dazu zählen sowohl der Erwerb einer Immobilie, als auch Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten. Ab 2021 darf das zu versteuernde Einkommen dabei nicht über 35.000€ für Ledige bzw. 70.000€ für Verheiratete liegen.

Rauchmelder werden 2021 Pflicht in Berlin und Brandenburg

Auch in Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder in allen Wohnräumen verpflichtend einzubauen! Das gilt für alle Bestandswohnungen. Somit gilt diese Pflicht in allen Bundesländern außer in Sachsen.

In Ihrem Massivhaus von Richter Haus in Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder bereits in allen Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmern eingebaut. Wahlweise können wir auch in anderen Zimmern Rauchmelder für Sie installieren.

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