Förderung von Solaranlagen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten nun alle Neuregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), welche im Juli 2022 von der Bundesregierung beschlossen wurden. Nach Erteilung der EU-Freigabe, wird die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze neu geregelt.
Ziel des EEG ist der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. So sollen im Jahr 2023 in Deutschland PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 9 Gigawatt (GW) errichtet werden. Jeweils die Hälfte soll auf Dächern und auf Freiflächen entstehen.
Eine Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt den Bestimmungen des EEG und kann gleichzeitig von staatlicher Förderung profitieren. Interessant für Hausbesitzer sind jene Regelungen, welche die typischen PV-Anlagen mit 3 - 20 Kilowatt Leistung (kWp) betreffen.
Abrechnung des Stromverkaufs
Durch den Wegfall der EEG-Umlage vereinfacht sich die Abrechnung. Bei einigen PV-Anlagen kann auf den Erzeugungszähler zukünftig verzichtet werden.
Für PV-Anlagen, die vor dem 30.7.2022 errichtet wurden, gelten weiterhin die alten Vergütungssätze. Für neu in Betrieb genommene Anlagen gelten die höheren, neuen. Es wird dabei zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen unterschieden. Die PV-Anlagen mit Eigenversorgung erhalten dabei eine höhere Vergütung als bisher. Anlagen bis 10kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh, größere erhalten 7,1 Cent pro kWh.
Rechenbeispiel für eine Anlage mit Eigenversorgung:
Sie haben eine 20 kWp-Anlage mit Eigenversorgung errichtet. Für die ersten 10 kWp erhalten Sie 8,0 Cent und für die restlichen 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Die durchschnittliche Vergütung liegt also bei 7,65 Cent pro Kilowattstunde. (Bei einem Verkauf an sog. Direktvermarkter können höhere Vergütungen erreicht werden. Für Betreiber von Kleinanlagen lohnt sich der Aufwand i.d.R. jedoch nicht.)
Steuerliche Vergünstigung einer PV-Anlage
Mit Jahresbeginn entfällt die Umsatzsteuer von 19% auf den Kauf der Anlage! Eine Berücksichtigung in der Steuererklärung entfällt somit. Auch auf die Einspeisevergütung wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Egal, wann die Anlage 2023 in Betrieb geht, die Vergütungssätze bleiben konstant. Bisher wurde eine Verzögerung mit einer monatlichen Absenkung der Vergütungshöhe (Degression) „bestraft“. Diese ist nun bis Anfang 2024 ausgesetzt.
Dieser News-Beitrag soll nur einen kurzen Überblick geben. Genaue Informationen zu Vergütung und zu steuerlichen Betrachtungen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.
PV-Anlage auf dem Dach oder im Garten
Sollte sich Ihr Hausdach nicht für die Montage einer PV-Anlage eignen, so soll auch eine ersatzweise Errichtung im Garten möglich sein. Die genauen Bestimmungen, wann ein Dach ungeeignet ist, werden jedoch noch definiert. Nicht vergessen: Das Baurecht gilt auch hierfür. Möglicherweise ist eine Genehmigung Ihrer Gemeinde notwendig.
Richter Haus Massivhäuser und PV-Anlagen
Die Massivhäuser von Richter Haus sind selbstverständlich für eine Installation von PV-Anlagen geeignet. Die Wahl der Größe und des Herstellers besprechen unsere Experten mit Ihnen. Ihre Versorgungssicherheit liegt uns am Herzen und wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
Ihre Nadine Mohneke-Richter